Das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren ermöglicht es Unternehmen, die Umsatzsteuer für Fernverkäufe in alle EU-Mitgliedstaaten zentral über eine einzige Meldung im Ansässigkeitsstaat (z. B. beim BZSt in Deutschland) abzuführen. Dies verhindert die Notwendigkeit, sich in jedem einzelnen EU-Land steuerlich registrieren zu müssen, solange die Ware nicht physisch in diesem Land gelagert wird. Sobald jedoch Logistikmodelle wie PAN-EU genutzt werden, bleibt die lokale VAT-Registrierung im Lagerland bestehen.
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